Dabei konnte von der Polizei unter anderem mehrmals beobachtet werden, wie der Beschwerdeführer im entsprechenden Laden verschiedene Waren (Fleisch, Toilettenartikel, Elektronik, Geräte und hochprozentiger Alkohol) im mitgeführten Rucksack verstaute, um danach ohne diese Waren zu bezahlen nach draussen zum wartenden Begleiter zurückzukehren. Während sich der Beschwerdeführer in den Kirchen und Geschäften aufhielt und mutmasslich Delikte beging, wartete D.________ jeweils im Fahrzeug.