Es genüge nicht, auf blosse Berichtsrapporte abzustellen. Das Ergebnis der Observation vor dem 10. Juli 2018 könne nicht berücksichtigt werden. Bezüglich der Opferstockdiebstähle in der Zeitspanne bis zum 21. Juli 2018 gründe der Verdacht einzig auf Beobachtungen der Polizei. Die be-