Bei der Ausreise aus der Schweiz am 21. Juli 2018 seien sie durch das Grenzwachtkorps kontrolliert worden. Dabei seien in ihren Koffern zahlreiche hochwertige alkoholische Getränke, Elektronikgeräte, Parfums, Rasierklingen und Kaffee im Wert von ca. CHF 3‘500.00 sichergestellt worden, deren rechtmässiger Kauf nicht habe nachgewiesen werden können. 4.3 Der Beschwerdeführer bestreitet den dringenden Tatverdacht. Er macht geltend, das Zwangsmassnahmengericht stütze sich auf teilweise unbelegte Schilderungen in Berichten der Kantonspolizei. Es genüge nicht, auf blosse Berichtsrapporte abzustellen.