Der Beschwerdeführer hat in seiner Stellungnahme zum Haftanordnungsantrag diverse Einwände erhoben. Er macht insbesondere geltend, der Verdacht der rapportierten angeblichen Opferstockdiebstähle in der Zeitspanne bis zum 21. Juli 2018 gründe einzig auf Beobachtungen der Polizei, welche schildere, dass «anzunehmen sei, dass sogenannte Opferstockdiebstähle gemacht worden seien». Auch halte die Kantonspolizei fest, dass «die betroffenen Kirchen keine gesicherten Angaben bezüglich allfälliger Deliktsbeiträge hätten angeben können und bisher keine Strafanträge bestünden».