Er beantragte die Aufhebung des Entscheids sowie die Entlassung aus der Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft betraute am 13. September 2018 Staatsanwältin C.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren. Diese beantragte am 17. September 2018 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 14. September 2018 auf eine Stellungnahme.