1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen gewerbsmässigen Diebstahls. Mit Entscheid vom 31. August 2018 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis zum 28. November 2018. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 12. September 2018 Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung des Entscheids sowie die Entlassung aus der Untersuchungshaft.