Das Ziel war die Durchführung eines Gesprächs, um die Sachlage gemeinsam zu erörtern und gegebenenfalls im Einvernehmen nach Lösungen zu suchen, soweit tatsächlich Probleme bestehen. Die Beschwerdeführerin hätte der Gewerkschaft auch zum Beispiel die internen Reglemente und Mitarbeiterinformationen herausgeben und damit die Handhabe solcher Schwierigkeiten darlegen können. Die Dringlichkeit der Angelegenheit hätte damit für die Gewerkschaft