Wenn die Gewerkschaft um eine Besprechung zur Bereinigung behaupteter Missstände ersucht, handelt sie unstrittig in zulässiger Weise. Die Forderung nach einem Gespräch zur Verbesserung der Präventions- und Schutzmassnahmen und die in Aussicht gestellte nötigenfalls öffentliche Verbreitung von Missständen stehen zudem in einem klaren Zusammenhang. Das Ziel war die Durchführung eines Gesprächs, um die Sachlage gemeinsam zu erörtern und gegebenenfalls im Einvernehmen nach Lösungen zu suchen, soweit tatsächlich Probleme bestehen.