_ getroffenen Abklärungen zur Prüfung der erhobenen Vorwürfe und zum von der G.________ gewählten Vorgehen, insbesondere der Androhung der öffentlichen Anprangerung, zu befragen; ii. es seien sachdienliche Akten der Herren A.________ und C.________ zu edieren und zu den Untersuchungsakten zu nehmen; und iii. es seien die Beschuldigten zu bestrafen bzw. es sei Anklage zu erheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.