__ fortzusetzen und Anklage zu erheben. Eventualiter sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 23. August 2018 aufzuheben und die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, sei gestützt auf Art. 397 Abs. 3 StPO wie folgt anzuweisen: i. Es seien die Mitarbeiter der G.________ A.________ und C.________ zur Identität der Informanten, zu deren Aussagen über die Geschädigte, zu den von der G.________ getroffenen Abklärungen zur Prüfung der erhobenen Vorwürfe und zum von der G._