Am 3. August 2018 wies die Staatsanwaltschaft die Beweisanträge ab. Mit Verfügung vom 23. August 2018 stellte sie das Verfahren gegen die Beschuldigten ein. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 11. September 2018 Beschwerde und verlangte was folgt: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 23. August 2018 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, sei anzuweisen, die Strafuntersuchung gegen A.________ und C.________ fortzusetzen und Anklage zu erheben.