Hierauf antworteten die Beschuldigten mit Schreiben vom «im Juli 2016», aufgrund von Aussagen einer Vielzahl ehemaliger und aktueller Mitarbeiterinnen lasse sich ein klareres Bild des Betriebs der Beschwerdeführerin zeichnen, der die Verstösse nicht präventiv verhindere und die Mitarbeiterinnen unangemessen informiere und behandle. Aussagen der Mitglieder würden grundsätzlich vertraulich behandelt, wenn diese nicht selber an die Öffentlichkeit gehen wollten. Erneut boten die Beschuldigten ein Gespräch am runden Tisch an. Das Schreiben schliesst mit den Sätzen, die Gewerkschaft sei verpflichtet, ihren Mitgliedern beizustehen.