Ein Zusammentreffen mit der Gewerkschaft wurde abgelehnt. Diese sei in Bezug auf die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes nicht legitimiert, Forderungen zu stellen. Sie sei rachsüchtigen ehemaligen Mitarbeitern auf den Leim gekrochen, welche sie mit unzutreffenden Behauptungen instrumentalisierten. Hierauf antworteten die Beschuldigten mit Schreiben vom «im Juli 2016», aufgrund von Aussagen einer Vielzahl ehemaliger und aktueller Mitarbeiterinnen lasse sich ein klareres Bild des Betriebs der Beschwerdeführerin zeichnen, der die Verstösse nicht präventiv verhindere und die Mitarbeiterinnen unangemessen informiere und behandle.