3. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt B.________ und Rechtsanwältin Dr. H.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, a.o. Staatsanwältin R.________ (die Akten bleiben für die Beurteilung der noch nicht beschlussreifen Beschwerde im Verfahren BK 18 392 bei der Beschwerdekammer) Bern, 2. November 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: