Bezüglich des Mobbingvorwurfs schliesslich kann ebenfalls nur eine natürliche Person in ihrer Ehre angegriffen sein, wird doch Mobbing gemeinhin definiert als Handlung, andere Menschen, in der Regel ständig bzw. wiederholt und regelmässig, zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen, dies insbesondere am Arbeitsplatz (vgl. dazu Mobbing, abrufbar unter . Soweit also die Aussagen der Informanten der Gewerkschaft ehrenrührige Tatsachen über