FR 2004, S. 421: Gleiches wird man mit Blick auf die vergleichbare Interessenlage bei Verletzung kantonaler Formvorschriften annehmen müssen. Der Antragsteller ist häufig juristischer Laie und als solcher mit allfälligen Formvorschriften nicht vertraut. Beispiel 134: Kiss stellt mündlich Strafantrag gegen Piccard. Der diensthabende Beamte nimmt den Antrag entgegen mit der Bemerkung, man werde der Sache nachgehen, ohne den Antragsteller darauf hinzuweisen, dass der Antrag nach kantonalem Recht hätte unterzeichnet werden müssen.