wie folgt anzuweisen: i. Die ehemaligen Mitarbeiterinnen von C.________, G.________, I.________, J.________, K.________, L.________, M.________ sowie N.________ seien zu ihren Aussagen über ihre ehemalige Arbeitgeberin gegenüber der D.________ und der E.________ (Zeitung) einzuvernehmen; ii. die Mitarbeiter der D.________, O.________ und P.________, seien zu den Aussagen der ehemaligen Mitarbeiterinnen der Beschwerdeführerin über ihre ehemalige Arbeitgeberin zu befragen; und iii. sachdienliche Akten der in Ziff i. und ii. genannten Personen seien zu edieren und zu den Untersuchungsakten zu nehmen.