Die Verfügungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 23. August 2018 betreffend teilweise Einstellung des Verfahrens und betreffend Sistierung des Verfahrens seien aufzuheben und die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, sei anzuweisen, die Strafuntersuchung gegen Unbekannt fortzusetzen. Eventualiter seien die Verfügungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 23. August 2018 betreffend teilweise Einstellung des Verfahrens und betreffend Sistierung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, sei gestützt auf Art. 397 Abs. 3 StPO wie folgt anzuweisen: