_ vom 7. Februar 2017 wird ausgeführt, es sei nicht glaubhaft gemacht, dass die Gewerkschaft als Informantin oder sonst in irgendeiner Weise an diesem Zeitungsbericht beteiligt gewesen sei. Per E-Mail vom 23. August 2016 wies die Beschwerdeführerin die Kantonspolizei Bern auf den gleichentags erschienenen Artikel hin, äusserte den Verdacht, dass eine namentlich bezeichnete Mitarbeiterin die im Artikel enthaltenen Vorwürfe unrechtmässig verbreitet habe, und bat, diesen Aspekt in