Darin wurde ausgeführt, dass sich negative Berichte aktueller und ehemaliger Mitarbeiterinnen des C.________ von einem der drei Standorte gehäuft hätten. Sexuelle Belästigungen, Verstösse gegen das Gesundheitsgesetz und Mobbing kämen immer häufiger vor. Im Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass die Beschwerdeführerin nach dem Gleichstellungsgesetz verpflichtet sei, zur Verhinderung sexueller Belästigung notwendige und angemessene präventive Massnahmen zu treffen. Die Gewerkschaft habe erfahren, dass keine umfassenden Präventionsmassnahmen zum Schutz gegen sexuelle Belästigungen bestünden.