1. Am 2. Juli 2016 reichte die A.________ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin), welche mit Tochtergesellschaften Restaurationsbetriebe unter der Bezeichnung C.________ führt, Anzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beschimpfung ein. Sie konstituierte sich als Privatklägerin im Zivil- wie im Strafpunkt. Anstoss zur Anzeige gab ein Schreiben der D.________ (nachfolgend: Gewerkschaft) vom 14. Juni 2016. Darin wurde ausgeführt, dass sich negative Berichte aktueller und ehemaliger Mitarbeiterinnen des C.________ von einem der drei Standorte gehäuft hätten.