5. Der Beschwerdeführer reicht mit seiner Beschwerde erneut das Monatsbudget vom 2. Oktober 2017 ein und macht im Wesentlichen geltend, seit er am 26. Mai 2016 zusammengeschlagen worden sei, könne er keiner Arbeit mehr nachgehen. Er habe erhebliche körperliche und seelische Beschwerden. Da das Gericht noch nicht über das Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung entschieden habe, habe er noch keine Entschädigung erhalten. Auch der Regierungsstatthalter B.________ erachte die Strafe als viel zu hoch und habe dem Regionalgericht deshalb drei Briefe geschrieben.