(nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Drohung (mehrfach begangen), Beschimpfung (mehrfach begangen) und Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 9‘000.00, sowie einer Busse von CHF 200.00 verurteilt. Am 23. August 2018 wies das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) das Gesuch des Beschwerdeführers um Verlängerung der Zahlungsfrist um 24 Monate ab, nachdem die Staatsanwaltschaft dieses bereits am 4. Mai 2018 abgewiesen hatte. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 6. September 2018 Beschwerde.