1. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 25. Februar 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Drohung (mehrfach begangen), Beschimpfung (mehrfach begangen) und Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 9‘000.00, sowie einer Busse von CHF 200.00 verurteilt.