_ vom 7. Januar 2018 (Ausdruck eines von diesem an den Beschwerdeführer gemailten PDF) die vorgenannten, deutlichen Verdachtselemente nicht zu entkräften vermag. Weder lässt ein Geständnis eines Dritten per se den Tatverdacht gegen die (bisher) beschuldigte Person untergehen, noch verpflichtetet es die Staatsanwaltschaft, zwingend erstmal gegen die «geständige» Person vorzugehen, andernfalls es für eine beschuldigte Person ein Leichtes wäre, allein durch Einreichen eines angeblichen Geständnisses einer Drittperson die Ermittlungen gegen sich abzuwenden.