4 Am 25. Juni 2018 beauftragte die Staatsanwaltschaft C.________ mit dem Gesichtserkennungsgutachten. Nachdem der Beschwerdeführer weder das Aufgebot vom 2. Juli 2018 noch dasjenige vom 23. Juli 2018 hat wahrnehmen können, erliess die Staatsanwaltschaft die hier interessierende Verfügung.