Mit Mail vom 18. Juni 2018 äusserte der Verteidiger sein Erstaunen ob diesem Vorgehen bzw. der Tatsache, mit welcher Leichtigkeit die Staatsanwaltschaft Steuergelder verschwende. Er habe bewusst nicht innert Frist auf die vorgenannte Verfügung reagiert, wolle der Staatsanwaltschaft aber mit auf den Weg geben, dass ein Vergleichsgutachten mit Bildern, welche unterschiedliche Daten tragen, nicht möglich sei.