Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 2.2 Der Vollständigkeit wegen ist festzuhalten, dass aus Sicht der Beschwerdekammer aus der Beschwerdebegründung nicht geschlossen werden kann, der Beschwerdeführer verlange im Rahmen des Beschwerdeverfahrens die Einstellung der gegen ihn geführten Strafuntersuchung. 3. Sachverhaltsmässig ergibt sich aus den Akten was folgt: Am 28. August 2016 um 08.25 Uhr wurde auf der Hauptstrasse zwischen I.________ und J.________ ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 118 km/h (statt der erlaubten 80 km/h) geblitzt. Die Lenkerabklärung der Polizei ergab, dass