Weiter forderte sie den Verteidiger von A.________ auf, direkte Fragen an die Gutachterin zu unterlassen (Ziff. 3). Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 4. September 2018 Beschwerde. Darin beantragte er u.a. die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Zusprechung einer angemessenen Entschädigung. Ferner verlangte er, dass der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt werde. Diesem Antrag gab die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern mit Verfügung vom 5. September 2018 statt.