Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 27. August 2018 (O 16 11241) Regeste: Art. 7 Abs. 1 StPO; staatsanwaltliche Ermittlungen Strafbehörden sind zur Durch- und Weiterführung eines Strafverfahrens verpflichtet, sofern ein genügender Anfangsverdacht besteht.