1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesuchsteller wird zu Handen des Massnahmenvollzugs aus der Sicherheitshaft entlassen. 2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 300.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung des Gesuchstellers wird am Ende des Verfahrens festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller - der Leitung Jugendanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Jugendgericht, Jugendgerichtspräsidentin C.________ - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten - der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland, Jugendanwältin D.________