Weiter stellte er folgende Verfahrens- und Beweisanträge: Er sei umgehend aus dem Massnahmevollzug bzw. der Sicherheitshaft zu entlassen, die amtliche Verteidigung sei für das Beschwerdeverfahren zu bestätigen, ihm sei für die Dauer des zu Unrecht ausgestandenen Freiheitsentzuges eine Entschädigung von CHF 200.00 pro Tag auszurichten und es seien die aktualisierten Vollzugsakten bei den BVD zu edieren. Gestützt auf diese Beschwerde eröffnete die Beschwerdekammer zwei Verfahren.