Am 3. September 2018 reichte der Gesuchsteller, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde ein. Er beantragte, der Beschluss des Jugendgerichts sei aufzuheben und es sei festzustellen, dass die Vorinstanz das Beschleunigungsgebot und seinen Gehörsanspruch verletzt habe, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Weiter stellte er folgende Verfahrens- und Beweisanträge: