1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Jugendgerichts des Kantons Bern JG 18 2 vom 18. Mai 2018 wird aufgehoben. Der Antrag der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste, vom 22. Januar 2018 auf Verlängerung der vom Jugendgericht Oberland mit Urteil vom 13. März 2009 angeordneten und letztmals mit Entscheid des Jugendgerichts des Kantons Bern vom 2. Mai 2014 verlängerten stationären therapeutischen Massnahme wird abgewiesen.