Zwar war der Massnahmenvollzug aufgrund der diversen Regeln, die er einzuhalten hatte, nach wie vor spürbar. Dennoch reichten die gewährten Freiheiten weit. Die zu entrichtende Genugtuung bemisst sich daher auf CHF 20.00 pro Tag, was bis 29. April 2019 (insgesamt 60 Tage) einen Betrag von CHF 1‘200.00 ergibt. Insgesamt wird dem Beschwerdeführer vom Kanton Bern für den ungerechtfertigten Massnahmenvollzug damit eine Genugtuung von CHF 28‘710.00 ausgerichtet.