Das Modul Arbeitserprobung brachte insofern Lockerungen mit sich, als der Beschwerdeführer seine Arbeit relativ selbstständig in verschiedenen Unternehmen ausserhalb der Anstalt verrichten durfte. Seine Freizeit hatte er aber grösstenteils immer noch anstaltsintern zu verbringen. Eine Ausnahme bildeten einzig die zunächst noch tageweisen, ab 1. Oktober 2018 die Ausgänge mit Übernachtung. Viel Raum für eine freie Gestaltung seines Tagesablaufs blieb dem Beschwerdeführer in dieser Zeit nicht. Hingegen konnte er erste Erfahrungen in der freien Berufswelt sammeln und sich so auf das Leben nach dem Vollzug vorbereiten.