16. Verfahrenskosten Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens, bestimmt auf 400.00, und die Kosten des Beschwerdeverfahrens, sich zusammensetzend aus einer Gebühr von 3‘000.00 und Auslagen für das Gutachten von CHF 6‘930.00, total CHF 9‘930.00, vom Kanton Bern zu tragen (Art. 428 Abs. 1 StPO).