Auch Dr. med. D.________ hat bereits damals von einer deutlichen Veränderung der Störung und einer Abschwächung der Symptome gesprochen. Rückblickend ist er sogar der Auffassung, die Störung habe bereits damals nicht mehr festgestellt werden können. Diese Erkenntnis stützt er damit, dass die behandelnde Therapeutin im Therapiebericht vom 20. Juli 2018, dem ersten nach dem erstinstanzlichen Entscheid, kein Symptom einer Persönlichkeitsstörung oder auch nur akzentuierte Züge geschildert habe (Gutachten vom 3. Januar 2019, BK pag. 417; Therapiebericht pag. 2068 ff.).