Erläuterungen dazu, inwiefern dieses Störungsbild oder die Symptomatik noch vorhanden waren, fehlen. Wie der Bericht zeigt, war die Therapie vor allem auf das Zurechtfinden im extramuralen Alltag, insbesondere die Beziehung zur Ehefrau des Verurteilten, ausgerichtet. Zudem wurden Bindungstheorien besprochen. Eine Behandlung des ursprünglichen Störungsbildes scheint nicht mehr stattgefunden zu haben. Es ging viel mehr um die Vorbereitung eines Lebens in Freiheit. Dafür nimmt unter Umständen auch eine inhaftierte Person im gewöhnlichen Strafvollzug therapeutische Unterstützung in Anspruch; eine psychische Störung ist dafür nicht vorausgesetzt.