15 und einer konsistenten Distanzierung von Gewalt und dissozialem Gedankengut gesprochen (Verweis im Gutachten von Dr. med. D.________ vom 3. Januar 2019, BK pag. 409). Der letzte vor der Hauptverhandlung des Jugendgerichts verfasste Verlaufsbericht datiert vom 1. Mai 2018. Was das Störungsbild betrifft, wurde dabei einzig auf das Gutachten aus dem Jahr 2016 verwiesen. Erläuterungen dazu, inwiefern dieses Störungsbild oder die Symptomatik noch vorhanden waren, fehlen.