Die Symptomatik schien sich jedoch bereits damals (im beschützenden Rahmen) merklich abgeschwächt zu haben, womit zumindest diskutabel ist, ob sie im damaligen Zeitpunkt noch als schwer im juristischen Sinne eingestuft worden wäre. Auch in einem Schreiben vom 24. November 2017 hat die JVA St. Johannsen anscheinend von einer enormen Persönlichkeitsentwicklung