Somit traten damals nur noch die akzentuierten emotional instabilen, borderline und dissozialen Züge im beschützenden Rahmen in Erscheinung (pag. 1798). Der Beschwerdeführer wurde weiter als differenzierter, emotional spürbarer und reflektierter Mann beschrieben, der es weitgehend geschafft habe, frühere dissoziale Einstellungen und dysfunktionale Verhaltensweisen abzulegen. Man hoffte zudem auf einen raschen Entscheid über die Verlängerung der Massnahme, um die verbleibende Zeit sinnvoll für die Vorbereitung der bedingten Entlassung nutzen zu können (pag.