Im April 2017 sprachen die psychiatrischen Dienste Solothurn von einer komplizierten Diagnosestellung und gingen von einer Borderline-Verarbeitung mit typischer Abwehr von Trennungsängsten und erhöhter Impulsivität aus. Gleichzeitig wiesen sie auf eine Abschwächung der Symptome und die insgesamt äusserst positive Entwicklung des Beschwerdeführers hin. So habe eine sichtbare Abnahme dysfunktionaler Verhaltensmuster stattgefunden, der Verurteilte habe Konfliktsituationen und Gewalteskalationen vermeiden und Belastungssituationen positiv bewältigen können (pag. 1736, 1740 f.).