Sie diene heute nicht mehr der Prävention und Sicherung und sei auch therapeutisch nicht mehr nötig, da sich die Therapie auf das Rapportieren des Erlebten beschränke. Bereits mangels Notwendigkeit könne die Verlängerung somit nicht mehr verhältnismässig sein. Im Übrigen sei sie weder geeignet noch zumutbar (BK pag. 11, 613).