Der Start ins WAEX sei ihm sehr gut gelungen. Obwohl er derzeit unter gewissem Druck stehe (u.a. WAEX, Gerichtsverhandlung, Kontaktaufnahme zu seiner Schwester, Lehrbeginn im Herbst), sei er psychisch stabil geblieben. Die Beziehung zu seiner Ehefrau mache einen harmonischen Eindruck. Er zeige keinerlei Suchtanzeichen. Insgesamt habe er sämtliche Ziele der letzten Vollzugsperiode erreicht. Die für eine bedingte Entlassung wichtigen Bereiche wie etablierte Wohnsituation, intaktes Beziehungsnetz und stabile berufliche und geklärte finanzielle Situation seien vorhanden (BK pag. 584 ff.).