557). Darüber hinaus hat er ständig telefonisch erreichbar zu sein und muss seinen Tagesablauf protokollieren, um später darüber Rechenschaft ablegen zu können, was er unternommen hat (Aussagen des Beschwerdeführers, BK pag. 601 Z. 29 f.). In ihrer Verfügung zur Gewährung des WAEX zeichneten die BVD ein durchwegs positives Bild des Beschwerdeführers. Er habe sich in den bisherigen Progressionsstufen bewährt und sämtliche Regeln und Abmachungen eingehalten. Der Beschwerdeführer zeige ein stabiles Funktionsniveau, sei belastbar und es gäbe keine Hinweise auf dysfunktionale oder dissoziale Verhaltensmuster. In der Therapie sei er kooperativ, transparent und arbeite aktiv mit.