575, Vollzugsbericht vom 5. April 2019, BK pag. 585). Im Rahmen des WAEX hat der Verurteilte nach wie vor folgende Auflagen zu beachten: Einhaltung einer vollständigen Alkohol- und Betäubungsmittelabstinenz und Bereitschaft, sich den angeordneten Kontrollen zu unterziehen, Wahrnehmung wöchentlicher Therapiegespräche sowie wöchentlicher, später vierzehntäglicher Bezugspersonengespräche, Einhaltung aller mit der JVA St. Johannsen und den Arbeitgebern getroffenen Abmachungen sowie aktive und offene Teilnahme an der therapeutischen Behandlung (BK pag.