9. Massnahmenverlauf seit dem vorinstanzlichen Entscheid und aktuelle Situation Anfang Juni 2018 konnte der Beschwerdeführer das Vollzugsmodul Arbeitserprobung (AEP) antreten. Während der Arbeitserprobung verliess er morgens die Anstalt und arbeitete tagsüber bei seinem Schwiegervater, wobei er bei verschiedenen Unternehmen Arbeitserfahrungen sammeln konnte. Nach Feierabend musste er sich zurück in die Anstalt begeben, wo er jeweils einer Leibesvisitation und einer Alkoholkontrolle unterzogen wurde (Vollzugsplan für die Zeit vom 5. September 2018 bis 5. März 2019, BK pag. 235; Aussagen des Beschwerdeführers, BK pag. 599 Z. 1 ff.).