Am 12. Mai 2009 trat er die stationäre therapeutische Massnahme in der JVA Thorberg an. Von dort konnte er im Herbst 2012 in den offenen Vollzug in die JVA St. Johannsen übertreten, musste aber bald darauf seine Rückversetzung hinnehmen. Nach einigen kurzen Zwischenstationen wurde der Verurteilte ab Herbst 2013 in der JVA Solothurn untergebracht (Vollzugsverlauf gemäss Antrag auf Verlängerung der Massnahme vom 22. Januar 2018, pag. 1887). Gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten vom 3. Dezember 2016 (pag. 1600 f.) lässt sich der Massnahmenvollzug bis dahin folgendermassen zusammenfassen: