Leichte kognitive Störung (ICD-10: F06.70). Im Laufe der nächsten Jahre veränderte sich dieses Störungsbild teilweise, so dass dem Verurteilten im Jahr 2016 von Dr. med. D.________ noch folgende Diagnosen gestellt wurden (pag. 1595): - Akzentuierte emotional instabile, borderline und dissoziale Züge (ICD-10: F12.1) im beschützenden Rahmen - Dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.2), im beschützenden Rahmen Kriterien derzeit nicht erfüllt - Leichte kognitive Störung (ICD-10: F06.70). 8.2 Vollzugsverlauf